Informationen für Gastangler aus dem Ausland
Herzlich willkommen in unserem Angelrevier!
Damit Sie Ihren Aufenthalt bei uns in Vöhrenbach entspannt genießen können, finden Sie hier die wichtigsten Informationen zur gesetzlichen Lage für Gastangler aus dem Ausland in Baden-Württemberg.
Als Gastangler mit Wohnsitz im Ausland, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, sind Sie von der Pflicht befreit, die deutsche Fischerprüfung abzulegen. Voraussetzung für das rechtssichere Angeln in unseren Gewässern ist jedoch der Nachweis, dass Sie in Ihrem Heimatland bereits einen gültigen Fischerschein erworben haben.
Für den Erwerb einer Gastkarte benötigen Sie zwingend folgende Dokumente:
- Befristeter Fischerschein: Bitte beantragen Sie diesen bei der Gemeindeverwaltung bzw. dem Bürgerbüro der Stadt Vöhrenbach. Bitte beachten Sie, dass Ihnen der befristete Fischerschein nur dann ausgestellt wird, wenn Sie Ihren gültigen Fischerschein aus Ihrem Heimatland vorlegen.
- Erlaubnisschein (Gastkarte): Unsere hauseigenen Tageskarten für die Breg oder den Stausee können Sie ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung der Stadt Vöhrenbach oder über unseren 1. Vorsitzenden, Herrn Thomas Duschel, erwerben.
- Identitätsnachweis: Bitte führen Sie stets einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen ohne die Vorlage eines gültigen befristeten Fischerscheins leider keinen Erlaubnisschein für die Breg und den Stausee ausstellen dürfen. Wir bitten um Beachtung der gesetzlichen Vorgaben.
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen und erholsamen Aufenthalt an unseren Gewässern.
Petri Heil!