Für alle Inhaber eines gültigen Fischereischein bieten wir für unsere Gewässer Tageskarten an. Diese können auf dem Rathaus (Bürgerbüro) in Vöhrenbach erworben werden.
Infos unter 07727/5010
Eine kleine Bitte an die Angler: Angelgerät aus fremden Gewässern nur gut durchgetrocknet am Stausee verwenden. Da der Bestand auch geschützte und seltene Tiere aufweist, würden wir gerne das Risiko von eingeschleppten Krankheiten wie Bakterien, Pilzen und Viren so gering halten als möglich.
Um Stiefel und Angelutensilien zu reinigen und/oder zu desinfizieren, ist vor Ort leider keine Möglichkeit geboten.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Wasserordnung für Gastangler Stand 02/20
1) Vereinsmitglieder und Gäste beachten bei der Ausübung der Fischerei:
1. Fischgerechtes Verhalten
2. Kameradschaftliche Fairness, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft
3. Größtmögliche Schonung der Natur und Sauberhaltung der Angelplätze
4. Vermeidung von Schäden der landwirtschaftlichen Belange (Flurschäden)
5. Die gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen, sowie die Satzung und
die Wasserordnung
2) Folgende gesetzliche Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung sind einzuhalten:
1. Das Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) und
die dazu ergangene Landesfischereiverordnung (LfischVO)
2. Das Naturschutzgesetz (NatSchG)
3. Die Landesartenschutzverordnung
4. Die Landschaftspflegerichtlinien
5. Das Tierschutzgesetz (TierSchG)
6. Die Verordnung über das Schlachten und Aufbewahren von lebenden Fischen und
anderen kaltblütigen Tieren (Fisch-SchlachtVO)
3) Die Anwendung von Netzen und Köderfischsenken sowie das Legen von Reusen ist verboten.
4) Grundsätzlich darf nur mit einer Rute geangelt werden.
5) Es ist ausschließlich ein Einfachhaken mit Schonhaken zu verwenden.
6) Die Breg mit den Nebengewässern gilt lt. Beschluss der Generalversammlung vom 26. März 1988 als Fliegengewässer und darf nur mit Kunstfliege befischt werden.
7) In der Linachtalsperre gilt freie Köderwahl (mit einem einzelnen Einfachhaken/Schonhaken),
die Verwendung von Köderfischen ist nicht gestattet. Das Angeln von der Staumauer sowie das Anfüttern ist untersagt. Das Hältern von gefangenen Fischen ist ebenso nicht zulässig.
Das Angeln vom Boot ist Gastanglern nicht gestattet, das Schleppen grundsätzlich untersagt und auch Nachts das Angeln vom Boot verboten.
8) Maßige Fische sind zu entnehmen und sofort waidgerecht zu töten.
"Catch and Release" ist nicht zulässig!"
9) Das Fangrecht ist auf 3 Edelfische pro Tag beschränkt. davon max. 1 Zander.
Rotaugen/Rotfedern sind zusätzlich max. 10 Stk pro Tag freigegeben.
10) Untermaßige oder geschonte Fische sind fischgerecht, möglichst noch im Wasser vom Haken zu
lösen und schonend zurückzusetzten.
11) Das Befahren von Feld- Waldwegen ist nicht gestattet. Für Flurschäden haftet jeder persönlich!
12) Für Gastangler werden Tageskarten ab 01.06. bis 30.09. ausgegeben.
13) Das Schonmaß für Bach- und Regenbogenforellen wird in der Breg auf 30cm festgelegt.
Das Schonmaß für Bach- und Regenbogenforellen wird im Stausee auf 35cm festgelegt.
Beim Zander ist das Mindestmaß 50cm (Schonzeit von 01.04-31.05.)
14) Jeder Gastangler ist verpflichtet, seine Fangmeldung zeitnah (spätestens nach dem Ender der
Angelsaison bis zum 15.10.) bei der Ausgabestelle abzugeben, auch wenn kein Fangergebnis vorliegt. Der Pfand von 10 € wird dann zurückerstattet.
15) Fischwasser - Grenzen Breg: ab Gemarkungsgrenze Furtwangen (mit Grenzschild markiert) bis zur
Einmündung des Linachbaches in die Breg.
Stausee: Beide Uferseiten bis zum Einlauf (Angelverbot auf der Staumauer)
16) Die Erlaubnis gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Jahresfischereischein. Mit dem Erwerb
dieser Erlaubniskarte anerkennt der Gastangler diese Bestimmungen und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Die Fischerei aufseher des ASV 1973 e.V. sind zur Kontrollen der Erlaubniskarten, des Gerätes, der Köder und des Fanges berechtigt. Der ASV 1973 e.V. übernimmt
keinerlei Haftung an Personen und/oder Sachschäden die durch den Gastangler verursacht wurden
oder dem Gastangler entstanden sind.
17) Die Tageserlaubniskarte für die Breg wird gegen Zahlung von 30 € ausgegeben. Vöhrenbacher
Übernachtungsgäste erhalten die Tageskarte für 25 €, bei Rückgabe der Fangmeldung erhält der
Gastangler 10 € Pfand zurück.
18) Das Nachtangelverbot am Stausee bleibt für Gäste weiterhin bestehen.
19) Die für die Fischerei gesetzlich vorgeschriebenen Gerätschaften, haben Fischer griffbereit vorzuweisen
z.B. Kescher, Angelpriest, Messer, usw. (Fischgripper/Lip-Grip ersetzten keinen Kescher.
20) Verstöße gegen diese Bestimmungen führen zum sofortigen Entzug der Tageserlaubniskarte.
Diese Angaben sind unter Vorbehalt, es gilt was hinten auf Ihrer Tageskarte steht.
Vielen Dank und guten Fang!
Gewässerabschnitt Breg: